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Aus aktuellem Anlass:
Sollten Sie als Unterpächter im KGV-Zukunft
einen Um- oder Neubau Ihres Hauses planen, ist es unerlässlich,
sich vor Baubeginn mit der Bauleitung des KGV-Zukunft,
Herrn OStv. Guggenberger, in Verbindung zu setzen. Er bietet
Ihnen vorab Informationen über notwendige Formalitäten und Auflagen der Behörden.
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Sollten Sie ohne gültigen Einreichplan und
dessen Freigabe durch den Zentralverband, der Vereinsleitung,
der BIG und der MA 37 einen Baubeginn setzen, kommt es
im Rahmen von laufenden Routinekontrollen der Baupolizei in der
Anlage zu einem sofortigen Baustopp, mit darauf folgender Anzeige durch die Behörde.
Aufgrund bereits mehrerer erfolgter
Anzeigen weisen wir Sie ausdrücklich auf die geltende Bauordnung
der Gemeinde Wien, überwacht und kontrolliert durch die MA 37
Baupolizei, hin. Alleine deren Freigabe der Baumaße auf dem
Einreichplan ist rechtsverbindlich und genauestens
einzuhalten. Um Ihnen Verfahrenskosten und die Aufwendungen für
einen eventuellen Rückbau zu ersparen, weisen wir sie darauf
hin, dass eine Überschreitung der im Einreichplan angegebenen Maße
einen Abbruchbescheid der MA 37 zur Folge hat. Dies gilt nicht
nur für Neu- sondern auch in gleicher Weise für nachträglich
durchgeführte Umbauten an bestehenden Kleingartenhäusern.
Leider wurde dieser Bescheid bereits
mehreren Unterpächtern, unserer Anlage zugestellt. Vor allem
betrifft diese Maßnahme Bauten, die bereits das volle
Bebauungsmaß von 35m² zuzüglich MAXIMAL 7cm Überbau pro Seite
für Wärmedämmung bzw. die maximale Bauhöhe von 5 Meter
überschritten haben.
Für weiter Informationen über die geltende
Bauordnung empfehlen wir Ihnen die direkte Kontaktaufnahme mit
der Baupolizei:
MA 37 Baupolizei
Spetterbrücke 4, 3. Stock
1160 Wien
+43/1/4000 Dw. 16500
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Wir weisen darauf hin, dass laut GV-Beschluss
Baggerarbeiten in den Monaten Juli und August in der Anlage
verboten sind.
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