| Fertigstellung
Nach
Fertigstellung des Neu-, Zu- oder Umbaues ist der MA
37 vom Bauwerber oder von einem Eigentümer der
Baulichkeit unter Vorlage eines positiven Kanal- bzw.
Senkgrubenbefundes sowie allenfalls eines positiven
Abgasfangbefundes eine Fertigstellungsanzeige
zu erstatten. Bei gleichzeitiger Herstellung eines Kanals
oder einer Senkgrube ist auch ein Plan darüber
anzuschließen.
Vorher
darf das Gebäude nicht benützt werden!
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