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Willkommen auf der Homepage 

des Kleingartenvereins 

"ZUKUNFT AUF DER SCHMELZ"

 Mittagsruhezeit:

Montag bis Samstag 12.00 bis 14.00 Uhr

Sonn- und Feiertag ab 12.00 Uhr

* EXTRA MÜLLABGABE FÜR ALLE UNTERPÄCHTER AM  23. MÄRZ 2012 ! * BITTE BEACHTEN SIE DAS RADFAHRVERBOT IN DEN GÄNGEN DER ANLAGE !  BITTE HELFEN SIE MIT DIE GÄNGE DER ANLAGE SAUBER ZU HALTEN !

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Baueinreichung
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Hausbau

Sie planen die Errichtung Ihres Eigenheims?

Bitte informieren Sie sich  "VOR  BAUBEGINN"  ausführlich über den Ablauf Ihrer Bautätigkeit und die dafür erforderlichen Formalitäten im Vereinshaus bei Herrn OStv. Guggenberger.

Vorab sollten Ihnen anfänglich die Seiten Baueinreichung, Baubeginn, Fertigstellung und Gebühren als Erstinformation behilflich sein.

Die Haftungsbefreiung:

Ausnahmslos muss vor jeder Bautätigkeit eines Unterpächters im Vereinshaus eine Haftungsbefreiung für Bautätigkeit ausgestellt werden. Diese muss vom Bauwerber eingereicht werden!

Diese Vereinbarung schützt den Bauwerber vor Regressforderungen durch den Verein oder andere Vereinsmitglieder, sollten im Rahmen der Bautätigkeit durch Professionisten, Schäden an Vereinsanlagen oder Privatbesitz entstehen.

Sollte dies vom Bauwerber verabsäumt werden und es zu Schäden kommen, haftet dieser in voller Höhe für den entstandenen Schaden.

 

Aus aktuellem Anlass:

Sollten Sie als Unterpächter im KGV-Zukunft einen Um- oder Neubau Ihres Hauses planen, ist es unerlässlich, sich vor Baubeginn mit der Bauleitung des KGV-Zukunft, Herrn OStv. Guggenberger, in Verbindung zu setzen. Er bietet Ihnen vorab Informationen über notwendige Formalitäten und Auflagen der Behörden.

* * * *

Sollten Sie ohne gültigen Einreichplan und dessen Freigabe durch den Zentralverband, der Vereinsleitung, der BIG und der MA 37 einen Baubeginn setzen, kommt es im Rahmen von laufenden Routinekontrollen der Baupolizei in der Anlage zu einem sofortigen Baustopp, mit darauf folgender Anzeige durch die Behörde.

Aufgrund bereits mehrerer erfolgter Anzeigen weisen wir Sie ausdrücklich auf die geltende Bauordnung der Gemeinde Wien, überwacht und kontrolliert durch die MA 37 Baupolizei, hin. Alleine deren Freigabe der Baumaße auf dem Einreichplan ist rechtsverbindlich und genauestens einzuhalten. Um Ihnen Verfahrenskosten und die Aufwendungen für einen eventuellen Rückbau zu ersparen, weisen wir sie darauf hin, dass eine Überschreitung der im Einreichplan angegebenen Maße einen Abbruchbescheid der MA 37 zur Folge hat. Dies gilt nicht nur für Neu- sondern auch in gleicher Weise für nachträglich durchgeführte Umbauten an bestehenden Kleingartenhäusern.

Leider wurde dieser Bescheid bereits mehreren Unterpächtern, unserer Anlage zugestellt. Vor allem betrifft diese Maßnahme Bauten, die bereits das volle Bebauungsmaß von 35m² zuzüglich MAXIMAL 7cm Überbau pro Seite für Wärmedämmung bzw. die maximale Bauhöhe von 5 Meter überschritten haben. 

Für weiter Informationen über die geltende Bauordnung empfehlen wir Ihnen die direkte Kontaktaufnahme mit der Baupolizei:

MA 37 Baupolizei  

Spetterbrücke 4, 3. Stock
1160 Wien  

 +43/1/4000 Dw. 16500  

 * * * *

Wir weisen darauf hin, dass laut GV-Beschluss Baggerarbeiten in den Monaten Juli und August in der Anlage verboten sind.

 


Formular zur Anforderung weiterer Bauinformationen:

Treffen Sie Ihre Wahl, und teilen Sie uns mit, wie wir Sie erreichen können.

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Ich möchte mit der Bauleitung des KGV-Zukunft einen Termin vereinbaren und ersuche um Rückruf

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Stand: 08.03.10