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Umschreibungen bestehender Unterpachtverträge - die Betreuermeldung
Es gibt drei Arten von Umschreibungen:
Umschreibung nach einem Gartenverkauf an ein außerordentliches
Mitglied:
Anwesende Personen: sowohl der bisherige Unterpächter wie auch das
außerordentliche Mitglied. Vorzulegen sind nachfolgende Unterlagen:
- bestehender Unterpachtvertrag des ordentlichen Mitglieds
- alle ausgegebenen Vereinsschlüssel und den Schlüsselvertrag
- Schätzgutachten nicht älter als ein Jahr
- Aufnahmevertrag des außerordentlichen Mitglieds
- das außerordentliche Mitglied muss die Aufnahmegebühr, derzeit €
2.200,--, sofort entrichten
Die Vertragsparteien müssen sich hinsichtlich des Kaufpreises sowie des
offenen Strom- und Wasserverbrauchs einig sein.
Die Ablesung und Abrechnung von Strom- und Wasserverbrauch wird
zwischen dem scheidenden und dem neuen Unterpächter PRIVAT geregelt.
Umschreibung an ein Familienmitglied:
Anwesende Personen: die beiden Familienmitglieder, wobei die
Umschreibung sofort nach Aufnahme des Unterpachtwerbers als außerordentliches Mitglied erfolgt.
Vorzulegen sind nachfolgende Unterlagen:
- bestehender Unterpachtvertrag des ordentlichen Mitglieds
- den Schlüsselvertrag
- die Gebühr für die Umschreibung beträgt derzeit € 140,-- und ist
sofort fällig.
- Meldezettel des neuen Unterpächters
- die Geburtsurkunde des Familienmitglieds direkter Linie bzw. die
amtliche Urkunde des Wahlkind
- einen amtlichen Lichtbildausweis
Umschreibung nach dem Ableben des Unterpächters an ein
Familienmitglied:
Anwesende Person: der begünstigte Angehörige
- bestehender Unterpachtvertrag des verstorbenen Vereinsmitglieds
- den Schlüsselvertrag
- die Gebühr für die Umschreibung beträgt derzeit € 140,-- und ist
sofort fällig.
- Geburtsurkunde des Familienmitglieds
- Meldezettel des neuen Unterpächters
- einen amtlichen Lichtbildausweis
- Einantwortungsurkunde des Notars der die Hinterlassenschaft des
Verstorbenen regelte
Für jeden der genannten Fälle muss vorab ein Termin vereinbart werden
!
Wir ersuchen Sie daher uns vorab anzurufen oder
das unten angeführte Formular
an uns zu senden.
"Betreuermeldung" - Das Vorkaufsrecht
Sollte Ihr Garten durch ein außerordentliches Mitglied betreut werden,
so haben Sie die Möglichkeit dies dem Verein mitzuteilen. Dadurch erhält
Ihr Betreuer ein Vorkaufsrecht auf Ihre Parzelle und kann nach zumindest
dreijähriger Unterstützung Ihren Garten erwerben.
Zur Erstellung dieser Meldung ist es notwendig das Sie zusammen mit dem
jeweiligen Bewerber im Vereinshaus vorstellig werden.
Die Aufnahme als Vereinsmitglied (außerordentliches Mitglied) ist
unbedingt erforderlich.
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