Bauangelegenheiten

Sollten Sie als Unterpächter im KGV-Zukunft einen Um- oder Neubau Ihres Hauses planen, ist es unerlässlich, sich vor Baubeginn mit der Bauleitung des KGV-Zukunft,
Herrn Guggenberger Obmann oder Herrn Müller Obmann StV., in Verbindung zu setzen. Sie bieten Ihnen vorab Informationen über notwendige Formalitäten und Auflagen der Behörden. Sollten Sie ohne gültigen Einreichplan und dessen Freigabe durch den Zentralverband, der Vereinsleitung, der BIG und der MA 37 einen Baubeginn setzen, kommt es im Rahmen von laufenden Routinekontrollen der Baupolizei in der Anlage zu einem sofortigen Baustopp, mit darauf folgender Anzeige durch die Behörde.

stopAufgrund bereits mehrerer erfolgter Anzeigen weisen wir Sie ausdrücklich auf die geltende Bauordnung der Gemeinde Wien, überwacht und kontrolliert durch die MA 37 Baupolizei, hin. Alleine deren Freigabe der Baumaße auf dem Einreichplan ist rechtsverbindlich und genauestens einzuhalten. Um Ihnen Verfahrenskosten und die Aufwendungen für einen eventuellen Rückbau zu ersparen, weisen wir sie darauf hin, dass eine Überschreitung der im Einreichplan angegebenen Maße einen Abbruchbescheid der MA 37 zur Folge hat. Dies gilt nicht nur für Neu- sondern auch in gleicher Weise für nachträglich durchgeführte Umbauten an bestehenden Kleingartenhäusern.

Leider wurde dieser Bescheid bereits mehreren Unterpächtern, unserer Anlage zugestellt. Vor allem betrifft diese Maßnahme Bauten, die bereits das volle Bebauungsmaß von 35m² zuzüglich MAXIMAL 7cm Überbau pro Seite für Wärmedämmung bzw. die maximale Bauhöhe von 5 Meter überschritten haben.

Für weitere Informationen über die geltende Bauordnung empfehlen wir Ihnen die direkte Kontaktaufnahme mit der Baupolizei:


MA 37 Baupolizei
Spetterbrücke 4, 3. Stock
1160 Wien
+43/1/4000 Dw. 16500


Bauangelegenheiten: Wir weisen darauf hin, dass laut GV-Beschluss Baggerarbeiten bzw. Arbeiten mit Baugerät in den Monaten Juli und August in der Anlage verboten sind.