Umschreibungen

Umschreibungen bestehender Unterpachtverträge

Es gibt drei Arten von Umschreibungen:

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Umschreibung nach einem Gartenverkauf an ein außerordentliches Mitglied:
Anwesende Personen: sowohl der bisherige Unterpächter wie auch das außerordentliche Mitglied. Vorzulegen sind nachfolgende Unterlagen:

  • bestehender Unterpachtvertrag des ordentlichen Mitglieds
  • alle ausgegebenen Vereinsschlüssel und den Schlüsselvertrag
  • Schätzgutachten nicht älter als ein Jahr
  • Aufnahmevertrag des außerordentlichen Mitglieds
  • bei Aufnahme als ordentliches Mitglied ist die Aufnahmegebühr von € 2.200,- sofort zu entrichten.

Umschreibung an ein Familienmitglied:

Vorzulegen sind nachfolgende Unterlagen:

  • bestehender Unterpachtvertrag des ordentlichen Mitglieds
  • den Schlüsselvertrag
  • die Gebühr für die Umschreibung beträgt derzeit € 140,– und ist sofort fällig.
  • Meldezettel des neuen Unterpächters
  • die Geburtsurkunde des eintretenden Familienmitglieds in direkter Linie
  • einen amtlichen Lichtbildausweis des eintretenden Familienmitglieds

Umschreibung nach dem Ableben des Unterpächters an ein Familienmitglied:
Anwesende Person: der begünstigte Angehörige

  • bestehender Unterpachtvertrag des verstorbenen Vereinsmitglieds
  • den Schlüsselvertrag
  • die Gebühr für die Umschreibung beträgt derzeit € 140,– und ist sofort fällig.
  • Geburtsurkunde des eintretenden Familienmitglieds in direkter Linie
  • Meldezettel des eintretenden Familienmitglieds
  • einen amtlichen Lichtbildausweis des eintretenden Familienmitglieds
  • Einantwortungsurkunde des Notars, der die Hinterlassenschaft des Verstorbenen regelte

Für jeden der genannten Fälle muss vorab ein Termin vereinbart werden.
Wir ersuchen Sie daher, uns anzurufen.