Chronik

Schmelz 1929

Schmelz 1929

Die Schmelz ist ein zwischen Wienfluss und Ottakringerbach aufsteigender Hügel, dessen Flanken zu Wien ca. 60 Meter, zum Ottakringerbach ca. 29 und zum Gürtel ca. 30 Meter hin abfallen. Dieser Hügel bildet die Wasserscheide zwischen den genannten Gewässern.

Von der Geschichtsforschung konnte die Herkunft des Namens Schmelz bisher nicht eindeutig geklärt werden, doch wird angenommen, dass dieser von den hier befindlichen „Schmelzen“ zur Metallgewinnung, die bis zum Jahr 1865 hier bestanden haben sollen, herrührt. Hier wurden die Schmelzarbeiten für das Heer vorgenommen, die wegen ihrer Gefährlichkeit im verbauten Gebiet verboten waren. Geschichtlich und in einer Chronik belegt ist, dass Napoleon im Zuge der Ereignisse des Jahres 1809 eine Truppenschau seiner Soldaten auf dem Gebiet der Schmelz abgehalten hat. Um 1847 wurde das Gebiet von der Staatsverwaltung erworben und als Exerzierplatz für die Wiener Garnison verwendet. Für die Bevölkerung war das Gelände der Schmelz bis in den frühen Nachmittag gesperrt. Trotzdem war diese weite Fläche des Exerzierplatzes schon damals das einzige Luftreservoir für diesen Stadtteil. Das Jahr 1865 war für den in Mariahilf ansässigen Siegfried Marcus von Bedeutung. In diesem Jahr führte er die ersten Testfahrten mit dem von ihm erfundenen Automobil auf dem Gelände der Schmelz durch.

Als Gründungshelfer für unseren Verein und unterstützender Organisator wird der damals im 16. Bezirk bestehende Schrebergartenverein „Am Nordrand der Schmelz“ genannt. Vorerst wurde die gesamte Fläche parzelliert und die Wege und Durchzugsstraßen angelegt. Gleichzeitig erfolgte der Bau einer ersten Wasserleitung, die eine große Summe erforderte. In mühevoller Arbeit wurde der Boden mit Krampen und Schaufeln bearbeitet, und durch eisernen Fleiß und unermüdlichen Arbeitswillen in fruchtbares Land umgewandelt. 1919 wurde am Ostrand der Schmelz, der äraische Grundanteil an die Gemeinde Wien verpachtet. Von der Heeresverwaltung wurde im gleichen Jahr eine Fläche von 65.000m² für die Anlage von Kleingärten freigegeben. Auf dieser Fläche entstanden die sogenannten Kriegsgemüsegärten. Es sind diese die Vorläufer unserer heutigen Kleingärten.

 

Gärten 1920

Schmelz 1920

Bereits 1920 erreichte die Fläche der Schrebergärten auf der Schmelz ein Ausmaß von ca. 152.000 m² und somit ist sie die größte Kleingartenanlage im verbauten Stadtgebiet in Mitteleuropa. Im gleichen Jahr wurde der Verein Freie Vereinigung der Schrebergärtner Zukunft gegründet. Im Jahr 1921 wurde eine Bestandregelung dahingehend getroffen, dass der Bundesschatz einen bis 31. Dezember 1929 befristeten Pachtvertrag über das genannte Flächenausmaß abschloss und der Gemeinde Wien die gesamte Fläche der Zukunft in Subpacht übergab. Im Zuge des Ausbaues der Gartenanlage wurden 1927 die Straßen in der Anlage beleuchtet, die alten Stacheldrahtumzäunung entfernt und durch einen neuen Zaun ersetzt. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 10. Mai 1929, Zahl PrZ. 1802/ 29 wurde das Areal der Kleingärten zum Parkschutzgebiet erklärt. In den Jahren 1931 und 1932 wurde die Erneuerung der Innenzäune bewerkstelligt. Dies erfolgte in Gemeinschaftsarbeit der Mitglieder und erforderte trotzdem noch rund 35.000,- Schilling an Barmittel. Ein wichtiger Punkt. Am 03. Juli 1939 wurde in einer Vereinssitzung berichtet, dass es den Bemühungen aller beteiligten Stellen gelungen sei, den Bestand der Zukunft zu sichern. Im gleichen Jahr wünschte der Kleingartenverein Hagengrund den Zusammenschluss mit der Zukunft. Dieser Kleingartenverein hatte seine Anlage zwischen der Stutterheimstraße – Gablenzgasse und Camillo-Sitte-Gasse (heutiger Gemeindebau „Elefantenhof“). Im Oktober wurde dieser Zusammenschluss realisiert.

Während der Kriegsjahre wurde die Anlage von einem – durch den Gau Wien – bestellten kommissarischen Vereinsleiter geführt. Nach Ende des Krieges im Jahr 1945 wurde unter einer neugewählten Vereinsleitung mit der Vereinsarbeit neu begonnen und die Kriegsschäden beseitigt. Endlich ging ein lang ersehnter Wunsch der Mitglieder in Erfüllung, und es wurde am 09. Mai 1949 zwischen der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau, als Verpächter und dem Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter als Pächter ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen.

Viel zu verdanken hat unsere Anlage dem damaligen Vizekanzler und späteren Bundespräsidenten Dr. Adolf Schärf. Dr. Adolf Schärf war, nachdem er von seiner Mutter, Frau Magdalena Schärf, die Parzelle 77 in der Gruppe V übernommen hatte, selbst ein begeisterter Schrebergärtner und verbrachte viel Zeit in seinem Garten. Er setzte sich vorbildlich für das Weiterbestehen der Anlage ein und wurde am 12. März 1961 zum Ehrenmitglied unseres Vereines ernannt. Die Ehrentafel an unserem Schutzhaus soll daran erinnern. Die Tochter
von Dr. Schärf, Frau Dr. Martha Kyrle war dem KGV Zukunft noch viele Jahre nach dem Tod ihres Vaters am 28.2.1965 treu verbunden. Sie widmete unter anderem in der Festschrift zum
70jährigen Jubiläum des KGV Zukunft im September 1990 sehr persönliche Begrüßungsworte.
Dr. Martha Kyrle verstarb im Juli 2017, wenige Monate nach ihrem 100. Geburtstag.

Im Juni des Jahres 1952 löste sich die Kleintiersektion des Vereines auf. Der letzte Kleintierbestand war folgender: 113 Hühner, 7 Hähne, 27 Kaninchen, 1 Ziege und 23 Bienenvölker.

Der Zustand der Außeneinfriedung machte im Jahr 1953 eine Erneuerung notwendig, die in Eigenregie und mit selbst gefertigten Betonstehern ausgeführt wurde. Ein großes Übel wurde in den Jahren 1967 und 1968 beseitigt. Die letzten Reste der „staubigen Schmelz“ wurden beseitigt und damit ging ein lang gehegter Wunsch der Mitglieder in Erfüllung. Weil die bisherige Wasserleitung nicht mehr den Ansprüchen gerecht wurde, erfolgte im Jahr 1974 eine Neuverlegung. Im Jahr 2006 wurde eine Abstimmung mit dem Ziel abgehalten, eine Winterwasserleitung auf der Schmelz zu installieren. Diese brachte eine extrem knappe Zustimmung. Der Auftrag dafür wurde gemeinsam mit der Kompletterneuerung der gesamten Vereinswege an eine Baufirma vergeben.

Doch bei all diesen Ereignissen durfte das vordringlichere Problem nicht außer Acht gelassen werden und dieses war die Umwidmung unserer Zukunft von Parkschutzgebiet auf EKl. Das heißt auf Erholungsgebiet Kleingärten, und damit verbunden die endgültige Absicherung des derzeitigen Bestandes. Das Wiener Kleingartengesetz vom 12. Dezember 1978 hatte im § 4 (2) die vorübergehende kleingärtnerische Nutzung mit einer Dauer von 10 Jahren beschränkt. Nach dieser Zeit kann die örtliche Magistratsbehörde auf Antrag diese Nutzung auf weitere 10 Jahre verlängern. Um dieses Problem zu beseitigen, wurde die Vereinsleitung 1982 beauftragt, alle notwendigen Schritte für die Umwidmung der Anlage einzuleiten. Der nächste wichtige Schritt erfolgte am 22. November 1985. Der Wiener Landtag beschließt das Wiener Kleingartengesetz vom 12. Dezember 1978 zu ändern! Nach Jahren des zähen Verhandelns und der ständigen Sorge um die Verwirklichung war es endlich so weit.

Am 03. September 1987 um 10.45 Uhr hatte der Wiener Gemeinderat die Umwidmung unserer Anlage von „Parkschutzgebiet“ auf „Erholungsgebiet Kleingarten“ einstimmig beschlossen. Damit war endlich jene Rechtssicherheit gegeben, die sich unsere Mitglieder durch Jahrzehnte hindurch gewünscht hatten. Die Voraussetzungen für die Umwidmung war die Errichtung der Kanalisation und die Elektrifizierung der gesamten Anlage. Mit der Umwidmung wurden auch die Bebauungsbestimmungen der einzelnen Parzellen von bisher 16 m² auf 25 m² bei einer Gebäudehöhe von 3 m und einer Firsthöhe von 5 m geändert.

Von der Vereinsleitung und den Mitgliedern wurde diese neue, gesetzlich abgesicherte Bestimmung sehr begrüßt, weil damit alle bestehenden, aber nicht baubewilligten Kleingartenhäuser einer nachträglichen Baubewilligung zugeführt werden konnten. Nach einer geodätischen Vermessung wurde unsere Anlage am 03. September 1993 unter der Zahl 1524 in das Grundbuch der Katastralgemeinde Fünfhaus eingetragen. Aufgrund der Eintragung in das Grundbuch konnten über Antrag die widerrufbaren Baubewilligungen (§71 WBO) auf die definitive Baubewilligung (§70 WBO) umgewandelt werden

 

Beschluß

Beschluß

Bei der Generalversammlung am 09. September 1989 wurde der Beschluss zur Vergabe eines Servitutsrechtes an die Gemeinde Wien gefasst. Dadurch konnte am 17. Sept. 1991 ein Dienstbarkeitsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Gemeinde Wien abgeschlossen und dadurch die Begrünung der Hauptwege durch die Bezirksverwaltung vorgenommen werden. Ausgenommen aus dieser Regelung ist der Hauptweg bei der Guntherstraße vom Schranken bis zum Schutzhaus.

Nachdem die rechtliche Situation der Umwidmung erfolgreich abgeschlossen werden konnte, wurde 1992 die Außeneinfriedung in der gesamten Oeverseestraße neu errichtet. Aufgrund des Umbaues der Gablenzgasse (Bundesstraße 223) wurde 1993 eine Neuvermessung notwendig. Damit war auch eine Erneuerung des Außenzaunes verbunden. Die Bauarbeiten wurden von der Gemeinde Wien vorgenommen, die Kosten wurden von der Bundesstraßenverwaltung getragen. Mit Beschluss der Generalversammlung vom 20. November 1993 wurde ein neues Absperrsystem für die Gangtüren beschlossen und dieses durch eine Fachfirma im Jahr 1994 eingebaut. Aufgrund einer Angleichung des Pachtschillings durch den Grundeigentümer an die Sätze der Gemeinde Wien musste dieser erhöht werden. Gleichzeitig wurde eine Nachzahlung für die Jahre 1994, 1995, und 1996 eingefordert, wofür eine Summe von ca. 3,6 Millionen Schilling erforderlich war, die im Jahr 1997 durch die Mitglieder erbracht wurde. Aufgrund dieser Erhöhung wurde am 25. April 1997 zwischen der Republik Österreich und dem Zentralverband der Kleingärtner eine Vereinbarung abgeschlossen, die eine Unkündbarkeit bis zum 31. Dezember 2043 vorsieht.

KGV ChronikDie Schmelz war und wird für die Zukunft ein unersetzbares Luftreservoir für die von der Luftverschmutzung und Lärmplage bedrohte Großstadtbevölkerung sein. Die Erhaltung, Gestaltung und Pflege dieses Erholungsgebietes liegt daher auch im öffentlichen Interesse und wird stetes Anliegen der Mitglieder und der Vereinsleitung sein.